|
Gemäß der "Thüringer ordnungsbehördlichen Verordnung zur Verhütung von Gefahren durch den Betrieb von unbemannten Ballonen, sogenannten Fluglaternen (Thüringer Fluglaternenverordnung) vom 22.09.09 ist es verboten, derartige Flugobjekte in Betrieb zu nehmen. Ausnahmen sind nicht vorgesehen. Das Bußgeld für Verstöße kann bis zu 5000,00 Euro betragen! Wir bitten um Beachtung!
|