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Ausschreibungsbekanntmachung Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren
Es handelt sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren in Anlehnung an § 7 Abs. 2 BHO, nicht um eine Vorinformation im Sinne des Vergaberechtes im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG. Aktenzeichen 02-2010 Auftraggeber: Name: Gemeinde Willerstedt Anschrift: Verwaltungsgemeinschaft Ilmtal-Weinstraße (VGem) Willerstedter Straße 1, 99510 Pfiffelbach Zu Händen: Herrn Funk-Löbe Telefon: (03 64 62) 954-12 E-Mail: [email protected] Art des Verfahrens: nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren Frist der Einreichung der Interessenbekundung: 02.08.2010, 12:00 Uhr
Leistungsbeschreibung: Derzeit prüft die Gemeinde Willerstedt mit insgesamt 130 Haushalten, davon 69 Interessenten, für die Bereitstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung, ob unter den Marktteilnehmern und Telekommunikationsanbietern das Interesse besteht, Breitbandteilnehmeranschlüsse zum Internet mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 4000 kBit/s (Download) anzubieten. Das Angebot dieser Anschlüsse mit der geforderten Mindestübertragungsgeschwindigkeit muss nach Möglichkeit jedem privaten Haushalt sowie jeder sonstigen Institution und jedem gewerblichen Nachfrager zur Verfügung stehen. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind willkommen und können ggf. auch nur für einen Teil der Anschlussnehmer angeboten werden. Gegebenenfalls bei der VGem vorliegende Daten zu möglichen Bedarfsprognosen werden von o.a. Ansprechpartnern auf Nachfrage mitgeteilt. Eine Aufstellung mit näheren Informationen über möglicherweise zur Verfügung stehende Infrastruktureinrichtungen wie Leerrohre, mitzunutzende Masten, Grundstücke/Gebäude (mit Stromversorgung) oder ggf. geplante Bauvorhaben etc. auf dem Gebiet der Gemeinde Willerstedt oder sonstige relevanten Informationen kann von o.a. Ansprechpartnern auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden. Ergibt sich für den Bewerber ein Fehlbetrag zwischen den Investitionskosten und der Wirtschaftlichkeitsschwelle, so stellt die Kommune eine finanzielle Förderung dieser Wirtschaftlichkeitslücke nach Maßgabe der Bedingungen der Förderrichtlinie Breitbandversorgung ländlicher Räume des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt in Aussicht. Dazu müssen die Bewerber einen offenen Zugang zu ihrer (Netz-) Infrastruktur gewähren (Open Access). Für die Realisierung einer Antragsstellung der Gemeinde in vorgenanntem Förderprogramm ist der finanzielle Zuschussbedarf durch den Telekommunikationsanbieter anhand einer Wirtschaftlichkeitsberechnung nachvollziehbar nachzuweisen. (Vorgaben für den Nachweis der Wirtschaftlichkeitslücke stehen unter www.thueringen-online.de „Menüpunkt Beratung und Förderung“, bereit.) Die Interessenten haben alle relevanten Informationen, die für die Beurteilung im Rahmen des nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens maßgeblich sein können, mit anzugeben. Hierzu gehören u.a. Übersichtspläne des Vorhabens sowie eine Beschreibung der technischen Lösung. Die Maßnahme soll möglichst zügig umgesetzt werden. Die Anbieter haben darzustellen, in welchem Zeitraum die Maßnahme umgesetzt werden kann. Ein Aufwandsersatz kann nicht gewährt werden.
Willerstedt, 21.06.2010 Ingrid Morche Bürgermeisterin zurück |
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