Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Ilmtal-Weinstraße

In der Verwaltungsgemeinschaft Ilmtal - Weinstraße lebten Ende 2006 6.531 Einwohner


Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft

Die VG nimmt grundsätzlich die Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises der Mitgliedsgemeinden wahr. Zu diesen zählen insbesondere:

  • Aufgaben des Einwohnermeldewesens (u. a. Pass- und Ausweisbehörde, Erfassen der Wehrpflichtigen)
  • Ausstellen der Lohnsteuerkarten, Mitwirkung bei Wahlen
  • Mitwirkung bei statistischen Erhebungen
  • Beglaubigungstätigkeit
  • Ordnungsbehörde (z.B. Überwachung ruhender Verkehr, Veranstaltungen, Plakatierungen, Sondernutzungen, Sammlungs- und Fischereiwesen)
  • Leistungen nach dem Erziehungsgeldgesetz

Der VG obliegt ferner die verwaltungsmäßige Vorbereitung und der verwaltungsmäßige Vollzug der Beschlüsse der Mitgliedsgemeinden sowie die Besorgung der laufenden Verwaltungsangelegenheiten, die für die Mitgliedsgemeinden keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen. Die VG führt diese Aufgaben als Behörde der jeweiligen Mitgliedsgemeinde nach deren Weisung aus.

Die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises (alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft) werden, in der Regel (Abweichungen sind mit * gekennzeichnet und erläutert), weiter von den Mitgliedsgemeinden erfüllt. Dies sind insbesondere:

  • Gemeindliche Entwicklungsplanung
  • Bauleitplanung
  • sonstige Aufgaben der gemeindlichen Planungshoheit
  • Fremdenverkehrswesen*
  • Friedhofsträgerschaft*
  • Brandschutz*
  • Aufgaben im örtlichen Katastrophen- und Zivilschutz *
  • Finanzwesen*
  • Vertretung der Gemeinde nach außen

Durch Zweckvereinbarung können einzelne Befugnisse des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden auf die VG übertragen werden.

In der VG Ilmtal-Weinstrasse gelten diesbezüglich folgende Festlegungen*:

Brand- und Katastrophenschutz werden als Gemeindeaufgaben durch die Arbeitsgemeinschaft Brandschutz gemeinsam in der VG erledigt. Für kleine Mitgliedsgemeinden (Willerstedt, Oberreißen, Niederreißen u. Nirmsdorf) existiert eine Zweckvereinbarung Feuerwehr Ilmtal-Weinstrasse.

  • Fremdenverkehr – Aufgabe über VG erledigt mit gemeindeübergreifenden Fremdenverkehrsverein Ilmtal-Weinstrasse
  • Friedhofswesen und Finanzwesen – Aufgaben überwiegend oder ganz im VG-Verbund erledigt mit Information- und Entscheidungskompetenz der Gemeinden
  • Gemeinsame Schiedsstelle für alle Mitgliedsgemeinden
  • Gemeinsame Regelung der Obdachlosenangelegenheiten aller Mitgliedsgemeinden
  • Gemeinsame Sicherheitsfachkraft für alle Mitgliedsgemeinden

Dem Bürgermeister einer Mitgliedsgemeinde verbleiben alle für die Sachentscheidungen wesentlichen Aufgaben und Befugnisse. Zu den wichtigsten Zuständigkeiten gehören:

  •  Vorsitz im Gemeinderat (§ 23 Abs. 1 ThürKO); 
  • sachleitende Vorbereitung der Gemeinderatssitzungen (Bestimmung von Zeit und Ort der Sitzungen, Aufstellung der Tagesordnung, Einberufung des Gemeinderats, Unterzeichnung der Ladungen usw., § 35 ThürKO); 
  • Erlaß dringlicher Anordnungen und Besorgung unaufschiebbarer Geschäfte anstelle des Gemeinderats (§ 30 ThürKO); 
  • Dienstaufsicht über Bedienstete der Gemeinde (§ 29 Abs. 3 ThürKO); 
  • Beanstandung für rechtswidrig erachteter Gemeinderatsbeschlüsse (§ 44 ThürKO); 
  • Ausfertigung von Satzungen der Mitgliedsgemeinde; 
  • Aufsicht über gemeindliche Einrichtungen (z.B. Kindergarten, Bauhof, Fremdenverkehrsamt). 

Auch im Verhältnis zur VG nimmt der Bürgermeister eine besondere Stellung ein. Der Bürgermeister

  • vertritt kraft Gesetzes seine Mitgliedsgemeinde in der Gemeinschaftsversammlung und 
  • übt das Weisungsrecht der Mitgliedsgemeinde gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft zu deren eigenem Wirkungskreis aus.
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